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Doslo vreme da se plate racuni!
Veljko_Petrovic
(Kosovac)
01. март 2012. у 14.22
1. März 2012, 17:32, NZZ Online
Kosovarischer Parlamentarier muss die Schweiz verlassen
Verwaltungsgericht entscheidet gegen den ehemaligen UCK-Kommandanten
Der kosovarische Parlamentarier und ehemalige Kommandant der Befreiungsarmee UCK, Azem Syla, muss gemäss einem Urteil des solothurnischen Verwaltungsgerichts die Schweiz verlassen. Zudem ist ein Verfahren wegen rund 426'000 Franken Ergänzungsleistungen hängig.

(sda) Azem Syla, der kosovarische Parlamentarier und ehemalige Kommandant der Befreiungsarmee UCK, wird aufgefordert, bis am 15. Mai die Schweiz zu verlassen, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn vom 13. Februar hervorgeht. Das Urteil liegt der Nachrichetenagentur SDA vor.

Der heute 60-Jährige gehörte zum Führungszirkel der Befreiungsarmee des Kosovo (UCK). Ein ehemaliger Geheimdienstler wirft Syla vor, nach Kriegsende 1999 die Hinrichtung von potenziellen Rivalen angeordnet zu haben.

Gegen ihn ermittelt auch die Rechtsstaatlichtkeitsmission der EU (Eulex). Syla war in einer Übergangsregierung nach Abzug der serbischen Sicherheitskräfte von April 1999 bis Februar 2000 Verteidigungsminister des Kosovo. Verwaltungsgericht wies Beschwerde ab
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Wegen der Tätigkeiten im Kosovo hätte die Niederlassungsbewilligung von Oktober 1999 gar nicht erteilt werden dürfen, heisst es im Urteil. Es sei offenkundig, dass sich ein amtierender Verteidigungsminister eines vom Krieg geprägten Landes grundsätzlich dort aufhalten sollte.

Das solothurnische Amt für Migration und Ausweise verfügte, dass Syla die Schweiz zu verlassen habe. Dagegen legte er Beschwerde ein, unterlag nun jedoch vor dem Verwaltungsgericht Solothurn. Ob er gegen das Urteil vor Bundesgericht Beschwerde einreicht, ist offen.
Verfahren wegen Ergänzungsleistungen

Der Kosovare hatte 1994 in der Schweiz Asyl erhalten. Zunächst bezog er Sozialhilfe. Aus psychischen Gründen wies er einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent auf. Mangels Beitragszahlungen erhielt er aber keine IV-Rente, sondern Ergänzungsleistungen.

Die Zahlungen wurden gestoppt, als der Kanton Solothurn von der Lancierung einer politischen Karriere im Kosovo erfuhr. Zwischen 2002 und 2011 waren insgesamt rund 426'000 Franken Ergänzungsleistungen ausbezahlt worden.

Gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts hat der Beschwerdeführer in vielfacher Weise bedeutende gesetzliche Vorschriften missachtet und insbesondere das hiesige Sozialsystem über Jahre hinweg in erhebelicher Weise ausgenutzt oder sogar missbraucht. Zu den Ergänzungsleistungen ist beim Versicherungsgericht des Kantons Solothurn ein Verfahren hängig.
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