a ovde možeš da vidis... da je to lepa svota... „svi” placaju :-)
10 Jahre Billag:
11.7 Milliarden für den Service public
Am 7. November 2007 feiert Billag, die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfgangsgebühren, den zehnten Geburtstag. In zehn Jahren hat Billag im Auftrag des Bundes rund 114 Millionen Rechnungen verarbeitet. Das entspricht einem Inkassovolumen von CHF 11.7 Milliarden. Im Januar 2008 startet die auf die Massenverarbeitung von Rechnungen spezialisierte Tochter von Swisscom in die zweite Mandatsperiode, die bis 2014 dauert.
Billag ist ein Kind der Liberalisierung des Telekommarktes. Vor 1998 wurden die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen zusammen mit der Telefonrechnung eingezogen. Seither ist es die Aufgabe der am 7. November 1997 gegründeten Billag AG. Als private Firma und 100%ige Tochtergesellschaft von Swisscom übt Billag einen behördlichen Auftrag aus. Sie trägt die offizielle Bezeichnung „Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren”.
Billag erstellt heute pro Jahr 12 Millionen Rechungen, verschickt eine Million Mahnungen und leitet 60'000 Betreibungen ein. In den zehn Jahren von 1998 bis Ende 2007 werden es insgesamt 114 Millionen Rechungen, 10 Millionen Mahnungen und 468’000 Betreibungen sein. Für den Service public bei Radio und Fernsehen konnte Billag damit in zehn Jahren rund CHF 11.7 Milliarden überweisen.
Ebenfalls seit 1998 erhebt Billag im Auftrag der SUISA, der Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke, Urheberrechtsentschädigungen. Betriebe, die im Kundenbereich audiovisuelle Werke einsetzen, schulden den Autoren und Interpreten die entsprechenden Entschädigungen. An die SUISA konnte Billag in zehn Jahren CHF 131 Millionen überweisen.
Alte und neue Zeiten
Bis 1999 wurden bei der Erhebung der Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Betreibungen eingeleitet. Es gab ein wirksameres Mittel, die geschuldeten Empfangsgebühren einzutreiben. Wer nicht bezahlte, musste damit rechnen, dass ihm früher oder später das Telefon abgestellt wurde. Dieses Vorgehen war möglich, weil die damaligen „Konzessionsgebühren” Bestandteil der Telefonrechnung waren. Die Bewilligung für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen konnte dem Konsumenten entzogen werden. Die Beamten der PTT hatten Zutritt zur Wohnung. Die Geräte wurden nötigenfalls plombiert und die Beamten kassierten direkt vor Ort Bussen ein.
Die Kompetenz Bussen auszustellen liegt heute nicht bei Billag, sondern bei der Aufsichtbehörde, dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Ein Radio- oder Fernsehgerät zu haben gilt vor dem Hintergrund der Meinungsbildungsfreiheit als Menschenrecht, so dass es nicht mehr nötig ist, für die Geräte eine Bewilligung einzuholen. Allerdings ist der Empfang von Programmen gebührenpflichtig und bei Billag anzumelden. Ausstände fordert Billag nach erfolgloser Mahnung auf dem Weg des rechtlichen Inkassos ein. Einen Rechtsvorschlag kann Billag per Verfügung beseitigen.
Die grosse Mehrheit ist angemeldet
Gemäss der Medienforschung verfügen in der Schweiz rund drei Millionen Haushalte über Radio oder Fernseher. Schätzungsweise 95% der Fernseh- und 91% der Radiokonsumenten haben den Programmempfang bei Billag angemeldet, ein im europäischen Vergleich sehr guter Wert. Seit ihrer Gründung informiert Billag die Bevölkerung regelmässig über die Empfangsgebühren. Sie nutzt dabei verschiedene Medien wie TV-Spots, Rechungsbeilagen, Umzugssets, Mailings, Internet. Pro Jahr beantwortet sie rund 1.2 Millionen schriftliche und telefonische Kundenanfragen. Die Mitarbeitenden des Aussendienstes machen pro Jahr rund 200'000 Besuche, um vor Ort über die Meldepflicht zu informieren und Anmeldungen aufzunehmen.
Neues Informatiksystem und E-Rechnung
Rechtzeitig zum 10. Geburtstag erhält Billag ein neues Informatiksystem. Dank dieser Investition können gewisse Abläufe im Massenprozess automatisiert werden. Im Jubiläumsjahr investierte sie auch in ein System zur Verarbeitung von E-Mails und in eine Telefonanlage mit VOIP-Technologie. Von den Neuerungen profitieren auch die Kundinnen und Kunden. So wird es künftig möglich sein, die Empfangsgebühren per E-Rechnung (
http://www.erechnung.ch/) zu bezahlen. Die Einführung dieses Zahlungsmittels ist für das Frühjahr 2008 vorgesehen. Im Januar 2008 startet Billag zudem in die neue Mandatsperiode für die Erhebung der Empfangsgebühren. Diese dauert bis Ende 2014. Billag hatte den Auftrag im Frühjahr 2006 im Rahmen eines Einladungsverfahrens gegen namhafte Konkurrenz zum zweiten Mal gewonnen.
Freiburg, 6.11.2007
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Jonny Kopp, Corporate Communications, Billag AG
Tel. 026 414 90 60 oder 079 777 53 60
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